Neu: Soziale Medien und die DSGVO

Die sozialen Medien sind in mehrerlei Hinsicht problematisch. Grundsätzlich können sie mit der DSGVO vereinbar sein, es müssen jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.


Zu diesen Voraussetzungen gehört u.a.

 

  1. Der Anbieter des Dienstes muss DSGVO konform mit den Daten des Nutzers umgehen.
  2. Die Like Funktion darf keinen Rückschluss auf die Inanspruchnahme des gelikten Dienstleisters zulassen, wenn dieser sensbile Daten nutzt (z.B. eine Arzt- oder Heilpraktikerpraxis).
  3. Der Websitebetreiber muss Plugins des jeweiligen Dienstes DSGVO konform in seine Website einbinden.
  4. Der Anbieter des Dienstes darf nicht auf die eigenen gespeicherten Kundendaten zugreifen.

Daraus ergeben sich verschiedene Erfordernisse in der Umstellung vieler betroffener Dienste

Dazu einige Tipps:

 

Zu 1.) Hier müssen Sie beobachten, ob sich die von Ihnen genutzten Anbieter bzw. Dienste (z.B. Facebook, WhatsApp) auf die DSGVO einlassen und sich entsprechend umstellen oder sogar bereits DSGVO konform sind.
Möglicher Weise werden sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändern, so dass wir dies in unserem Verzeichnis der Verabeitungstätigkeiten angeben können. Es zeichnen sich bei beiden Anbietern teilweise schon Veränderungen im Datenschutz ab, die aber offensichtlich noch nicht ausreichend sind.
WhatsApp hat inzwischen die Businessversion herausgebracht, die jedoch keine Verbesserungen der Datensicherheit mitbringt. Die App ist also nicht für den geschäftlichen Einsatz geeignet.

 

Zu 2.) Selbständige, die sensible Daten verarbeiten, sollten bei der Nutzung Sozialer Medien folgendes beachten:
Wenn z.B. eine Heilpraktikerpraxis bei Facebook eine Seite betreibt, könnte ein Like bedeuten, dass man dort Patient ist. Hier ist ein deutlich sichtbarer Hinweis zu empfehlen:
"Achtung! Wenn Sie diese Seite liken, könnten Dritte daraus rückschließen, dass Sie bei mir Patient/in sind oder waren. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Entscheidung, meine Seite zu liken."

Zu 3.) Einige Rechtsanwälte bieten Informationen oder praktische Lösungen zu Plug-ins für Soziale Medien an, wie z.B. Facebook, um dieses datenschutzkonform in die eigene Seite einzubinden.

Hier gibts eine Übersicht zum Thema:
https://www.it-recht-kanzlei.de/social-plugins-datenschutzgrundverordnung-dsgvo.html


Hier gibts weitere Infos über das Shariff System mit Link zum kostenfreien Download für Webmaster:

https://www.online-marketing-forum.at/experten-blog/2017/shariff-datenschutz-konforme-social-media-buttons.html


Hier ein Anbieter einer Fertiglösung:
https://www.e-recht24.de/internes/tools/10280-erecht24-safe-sharing.html.

 

4.) Der Zugriff Dritter auf die eigenen Kundendaten ergibt sich (oft unwissentlich) z.B. durch die Vernetzung von Facebook und WhatsApp sowie vieler weiterer Kombinationen von Diensten
Hier ist folgendes zu empfehlen:
Nutzen Sie zwei Handies. Eines ausschließlich geschäftlich, eines ausschließlich privat. Das geschäftliche Handy sollte ein "Businessmodell" sein, wie z.B. aus der Blackberry Serie. Blackberry berücksichtigt von Anfang an das Thema Sicherheit, um den Anwender vor Schadsoftware, Datenschutzverletzungen und anderen unerlaubten Zugriffen auf Android™-Smartphones zu schützen.

WhatsApp nutzen Sie dann nur noch privat, außer der Anbieter hat inzwischen die erforderlichen Datenschutzmaßnahmen integriert, z.B. in der angekündigten Business-Version.
Für Ihr Geschäftshandy können Sie z.B. die Apps "Threema" oder "ThreemaWork" (die sicherste Variante) nutzen. Threema war datenschutztechnisch  schon von Anfang an wegweisend.