Neu: DSGVO - Umgang mit dem Handy

Beim Umgang mit dem Handy gelten im Prinzip die im Handbuch beschriebenen Punkte zur Datenspeicherung und Datensicherheit. Einen ersten Einblick in die spezifischen Softwarethemen der Handies vermittelt der Artikel "Soziale Medien und die DSGVO".
Nachfolgend schlüsseln wir die Thematik nochmal genauer auf.

So sollten Sie die folgenden Punkte beachten:

  • Nutzen Sie Ihr geschäftliches Handy nicht für private Kontakte und Ihr privates Handy nicht für geschäftliche Kontakte. Sie sollten also zwei Mobiltelefone haben.
  • Nutzen Sie ausschließlich Software und Apps, die den Datenschutz beachten und keine Kontaktdaten abgreifen, wie z.B. Threema statt WhatsApp. Bei WhatsApp gibt es mittlerweile eine Business Version, die jedoch datenschutztechnisch keine Verbesserungen bietet. Bleibt also bisher offensichtlich nur die Threema App.
  • Löschen Sie regelmäßig die nicht mehr benötigten Daten entsprechend Ihres Löschkonzeptes, beziehen Sie also Ihr Handy in Ihr Löschkonzept mit ein. Geben Sie dort an, wann Sie die auf dem geschäftlichen Handy gespeicherten Daten löschen.
    Alternativ: alle relevanten Informationen sofort "umspeichern". => Speichen Sie wichtige erhaltene Daten in Ihrem CRM System und löschen Sie sie dann vom Handy. Unwichtige Daten löschen Sie sofort.
    So vermeiden Sie auch, regelmäßige Backups von den Handydaten erstellen zu müssen.
  • Wenn Sie auf dem Handy Mails abrufen, denken Sie daran, auch hier den korrekten Umgang mit Mails zu beachten, wie in Kapitel V beschrieben.

So wird das Handy zu einem vollwertigen Teil Ihres Datenschutz-Konzeptes.