Erweitert: Fotografie und DSGVO

Das Thema "Fotos und Veröffentlichung" ist etwas komplexer.

Manche Fotos von Personen sind "biometrische Daten". Das bedeutet, dass Nahaufnahmen bzw. Portraits nicht ohne Erlaubnis veröffentlicht werden dürfen.
Auch ohne sensiblen Hintergrund (wie bei Arztfotos oder vergleichbares) müssen sie (theoretisch) wie sensible Daten behandelt werden. Nun kommen noch einige differenziertere Aussagen und Einschätzungen über Fotos hinzu, insbesondere wenn sie elektronisch gespeichert oder gar an Dritte weitergegeben werden.
Das Thema wird teilweise noch widersprüchlich diskutiert, aber es gibt immer noch genug Gründe, die einem Berufsfotografen erlauben, Fotos zu machen, auch in der Öffentlichkeit und diese weiterzugeben oder zu publizieren.
Siehe dazu den nachfolgenden  LINK.

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Firmen, die Fotos bei ihren Veranstaltungen machen und z.B. in Broschüren oder bei Facebook veröffentlichen wollen, haben verschiedenste Möglichkeiten.
Dazu gibt der nachfolgende Beitrag einen guten Überblick. Mit Klick auf den Link verlassen Sie diese Seite und wechseln zur Website CR-Online.
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