Datenschutz speziell im Verein

(Auch) Vereine müssen die Grundzüge ihrer Datenverarbeitung schriftlich festlegen. Da sie üblicherweise mit ihren Mitgliedern keine Verträge schließen, müssen diese Grundzüge entweder in die Satzung aufgenommen oder als separate Datenschutzordnung niedergelegt werden.
Da die Datenschutzangaben nicht die Qualität einer Satzung haben müssen, empfiehlt sich die separate Variante der Datenschutzordnung.
Diese lässt sich auch gut auf der Website präsentieren, so dass nicht jeder erst die gesamte Satzung durchlesen muss, wenn er sich über den Datenschutz informieren möchte.

Die Datenschutzinformationen können von dem/den Vorgesetzten festgelegt oder in der Mitgliederversammlung bestimmt werden.

Welche Inhalte die Datenschutzordnung haben muss, was ab sofort im Beitrittsformular stehen muss und was sonst noch für Vereine wichtig ist, finden Sie im Bereich "Downloads", Rubrik "Vereine".

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