Datenschutzbeauftrage/r - neue Regelung

Am 27. Juni 2019 hat der Bundestag eine neue Regelung beschlossen.
Datenschutzbeauftragte für sind für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nun erst ab 20 Mitarbeitern nötig, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten zu tun haben.

Das dürfte für die meisten Betriebe eine große Entlastung sein.
Wer schon eine Datenschutzfachkraft beauftragt hat, kann nun schauen, wie die vertraglich geregelte Kündigungsfrist ist. Denn eine fristlose Kündigung aufgrund der gesetzlichen Änderung ist nicht zulässig.